Ing.Erkert - Ingenieur für Informatik

Tiers - Bozen - Südtirol

 

  

Der Ingenieur und seine Aufgaben

In Italien ist der Titel Ingenieur gesetzlich geschützt. Neben den Abschluss eines Hochschulstudiums ist die Ablegung einer Staatsprüfung notwendig und die Eintragung in die Berufskammer vorgesehen um den Titel Ingenieur führen zu dürfen. Je nach Studienrichtung wird der angehende Ingenieur in eine entsprechende Sektion eingetragen.

Hierbei gibt es drei Sektoren:

  • Bau- und Umwelt
  • Industrie
  • Informationswesen

Mit einem Bachelor-Studium besteht die Möglichkeit zur Eintragung in die Sektion B, wobei der Titel des Junior-Ingenieurs vergeben wird.

Die Aufgaben des Ingenieurs lassen sich für alle 3 Sektoren wie folgt beschreiben:

  • Planung
  • Projektierung
  • Entwicklung
  • Projektleitung, bzw. Bauleitung
  • Schätzung
  • Abnahme
  • Verwaltung
  • Ausstellung von Bestätigungen
  • Erstellung von Gutachten

Gesetzlich festgelegt sind die dem Ingenieur vorbehalten Tätigkeiten und Zuständigkeiten im “articolo 45, comma 1 del Decreto del Presidente della Repubblica n° 328 del 5 giugno 2001”

Ursprünglich wurde davon ausgegangen, dass die Zuordnung zu einem Sektor der Einschränkung der Tätigkeit eines Ingenieurs in den jeweiligen Bereich dient. Entgegen dieser Auffassung hat der “Consiglio dello Stato” mit dem Urteil 1473/2009 festgestellt, dass die Zuordnung zum einem Sektor lediglich dazu dient die vorrangige Spezialisierung eines Ingenieurs zu definieren. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Ingenieur in den anderen Bereich keine Kompetenzen besitzt. Durch diese Auffassung entsteht auch kein Risiko, dass ein Ingenieur in Bereichen ohne entsprechende Kompetenz tätig wird, da ein Ingenieur immer mit Verantwortung, Fähigkeiten und unter Respektierung der berufsethnischen Verhaltensregeln handeln muss. Diese Interpretation wurde mit dem späteren Urteil 686/2012, Punkt 3.1 des “Consiglio dello Stato”  bestätigt.

... “l’elencazione, compiuta all’art. 46 del decreto, delle attività attribuite agli iscritti ai diversi settori delle sezioni “A” e “B” dell’albo dell’Ordine degli ingegneri, ha il solo scopo di procedere ad una siffatta ripartizione, individuando quelle maggiormente caratterizzanti la professione, restando immutato il quadro complessivo delle attività esercitabili nell’àmbito della professione stessa come già normativamente definito.” ...

 

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